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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.09.2018
Aktenzeichen: V R 34/17

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.06.2017
Aktenzeichen: 1 K 203/16

Schlagzeile:

Beweidungsleistungen eines Schäfers

Schlagworte:

Beweidung, Durchschnittsatzbesteuerung, Durchschnittssatzbesteuerung, Landschaftsschutz, Naturschutz, Schäfer, Umsatzsteuer, Wanderschäferei

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Entgeltliche Beweidungsleistungen eines Schäfers unterliegen der Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. Aufgrund der bei der Wanderschäferei bestehenden Besonderheiten steht dem nicht entgegen, dass der Leistungsempfänger die Beweidungsleistung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes bezieht.

Normen:
UStG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
MwStSystRL Art. 295 Abs. 1 Nr. 5

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