Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.09.2018 |
Aktenzeichen: | XI R 36/16 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.11.2016 |
Aktenzeichen: | 10 K 3370/14 EFG 2017, 363 |
Schlagzeile: |
Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Schlagworte: |
Aussetzung der Vollziehung, Billigkeit, Billigkeitsverfahren, Erlass, Ernstliche Zweifel, Sachliche Unbilligkeit, Säumniszuschlag, Unbilligkeit, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Säumniszuschläge sind nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige seinen vom Finanzamt zurückgewiesenen Einspruch gegen die teilweise Ablehnung von Aussetzung der Vollziehung (AdV) trotz entsprechender Ankündigung nicht begründet.
2. Ob zum Zeitpunkt der AdV-Versagung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids vorgelegen haben, ist im Billigkeitsverfahren nicht zu überprüfen.
AO §§ 227, 240 Abs. 1 Sätze 1 und 4, 357 Abs. 3 Satz 3, 361