Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.09.2018
Aktenzeichen: XI R 36/16

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.2016
Aktenzeichen: 10 K 3370/14 EFG 2017, 363

Schlagzeile:

Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

Schlagworte:

Aussetzung der Vollziehung, Billigkeit, Billigkeitsverfahren, Erlass, Ernstliche Zweifel, Sachliche Unbilligkeit, Säumniszuschlag, Unbilligkeit, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Säumniszuschläge sind nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige seinen vom Finanzamt zurückgewiesenen Einspruch gegen die teilweise Ablehnung von Aussetzung der Vollziehung (AdV) trotz entsprechender Ankündigung nicht begründet.

2. Ob zum Zeitpunkt der AdV-Versagung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids vorgelegen haben, ist im Billigkeitsverfahren nicht zu überprüfen.

AO §§ 227, 240 Abs. 1 Sätze 1 und 4, 357 Abs. 3 Satz 3, 361

zur Suche nach Steuer-Urteilen