Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.11.2018 |
Aktenzeichen: | IV R 20/16 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.01.2016 |
Aktenzeichen: | 16 K 647/15 F |
Schlagzeile: |
Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter
Schlagworte: |
Anzahlung, Bilanzierung, Einlage, Gewinn, Gewinnrealisierung, Insolvenzverwalter, Personengesellschaft, Schenkung, Sonderbetriebsausgaben, Unterbeteiligung, Vergütungsvorschuss, Vorschuss
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Insolvenzverwalter, Personengesellschaften, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt.
HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
InsO § 63, § 64
InsVV § 9
Der BFH hat in seiner Entscheidung auch noch zu einer weiteren Frage geäußert:
Keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung am Anteil eines Gesellschafters einer Personengesellschaft
Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unterbeteiligte eine Einlage leistet.
EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1