Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.10.2018 |
Aktenzeichen: | IX R 1/17 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.10.2016 |
Aktenzeichen: | 14 K 203/15 |
Schlagzeile: |
Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung als steuerneutrale Realteilung
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Erbauseinandersetzung, Erbengemeinschaft, Nachlassspaltung, Realteilung, Stille Reserven
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Setzen sich die Miterben im Fall der zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften in einem einheitlichen Vorgang in der Weise auseinander, dass sie sämtliche Nachlassgegenstände gleichzeitig vollständig unter sich verteilen, ist auch für die ertragsteuerliche Beurteilung, ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass abzustellen.
Normen:
EStG § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7
HGB § 255 Abs. 1