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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2018
Aktenzeichen: III R 19/17

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.07.2017
Aktenzeichen: 1 K 34/16

Schlagzeile:

Kein Verzicht auf Rückforderung von Kindergeld aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten (I)

Schlagworte:

Billigkeit, Billigkeitserlass, Erlass, Kindergeld, Mitwirkungspflicht, Rückforderung, Sozialleistung, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Familien, Steuerberater

Kurzkommentar:

Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds.

Normen:
AO § 227
SGB II § 11
EStG § 68 Abs. 1
FGO § 102

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