Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2018
Aktenzeichen: III R 48/17

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.10.2017
Aktenzeichen: 10 K 10109/13

Schlagzeile:

Kein Verzicht auf Rückforderung von Kindergeld aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten (II)

Schlagworte:

Billigkeit, Billigkeitserlass, Erlassvertrag, Kindergeld, Rückforderung, Sozialleistung, Verfahrensrecht, Verzicht

Wichtig für:

Familien, Steuerberater

Kurzkommentar:

Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat u.a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllte.

Dies erfordert jedenfalls nähere Feststellungen dazu, auf welchem Tatbestand die Kindergeldfestsetzung beruhte und worin die Mitwirkungspflicht bestand.

AO § 227
SGB II § 11
EStG § 68 Abs. 1
FGO § 102
GG Art. 20 Abs. 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen