Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.11.2018 |
Aktenzeichen: | VI R 28/16 |
Schlagzeile: |
Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastungen
Schlagworte: |
Angemessenheit, Außergewöhnliche Belastungen, außergewöhnliche Gehbehinderung, Behinderten-Pauschbetrag, Behinderung, Gehbehinderung, Kfz-Kosten, Kraftfahrzeugkosten, Pauschbetrag, Schwerbehinderung, Umbau
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Kfz-Aufwendungen eines außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen sind nicht über den Pauschbetrag in Höhe von 0,30 EUR/km hinaus als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, wenn sie die für ein Fahrzeug der Mittelklasse durchschnittlich entstehenden Aufwendungen nicht wesentlich überschreiten.