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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2019
Aktenzeichen: I R 72/16

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.08.2016
Aktenzeichen: 10 K 3550/14

Schlagzeile:

Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung

Schlagworte:

Abzugsverbot, Betriebsaufspaltung, Betriebsausgaben, DBA-Fälle, Doppelbesteuerung, Inbound, Internationales Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Nicht-DBA-Fälle, Outbound, Schachteldividende, Schachtelprivileg

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt?

2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung besteht (Nicht-DBA-Fälle) sowie dann, wenn ein solches Abkommen besteht (DBA-Fälle)? Welche weiteren Folgerungen sind in den vorstehend bezeichneten Varianten jeweils für Inbound- bzw. Outbound-Konstellationen und nach Art und Belegenheit der jeweils überlassenen Wirtschaftsgüter zu ziehen?

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