Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.01.2019 |
Aktenzeichen: | V B 99/16 |
Schlagzeile: |
Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Schlagworte: |
Belegnachweis, Buch- und Belegnachweis, Buchnachweis, CMR-Frachtbrief, Innergemeinschaftliche Lieferung, Nachweis, Nichtzulassungsbeschwerde, Restitutionsklage, Revision, Umsatzsteuer, Zeuge
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist darauf gerichtet, die Zugangsschranke (Nichtzulassung der Revision) zur Revisionsinstanz zu beseitigen; auf Gründe für eine Restitutionsklage kommt es insoweit nicht an.
2. Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht. Deshalb ist es auch unerheblich, ob ein möglicher Zeuge seine Aussage vorab in schriftlicher Form niederlegt.
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3. Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 19. März 2015 V R 14/14).
4. Die Anforderungen an einen zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung geeigneten CMR-Frachtbrief sind durch die Rechtsprechung geklärt.