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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.01.2019
Aktenzeichen: 13 K 1070/17 E

Schlagzeile:

Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei einer insolventen GmbH-Beteiligung

Schlagworte:

Abschreibung, Anschaffungskosten, Aufgabekosten, Auflösungsverlust, GmbH-Beteiligung, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachträgliche Anschaffungskosten, Verlust

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Bei einer insolventen GmbH-Beteiligung ist der Verlust bereits vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen, wenn die Fortführung der Gesellschaft ausgeschlossen und bekannt ist, in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten und Aufgabekosten anfallen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet IX R 7/19.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Infos gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren, IX R 7/19 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2019)
Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung einer insolventen GmbH-Beteiligung bei § 17 Abs. 4 EStG -
1. Kann sich der Zeitpunkt der Verlustrealisierung i.S.d. § 17 Abs. 4 EStG durch einen Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 213 InsO zeitlich verschieben, obwohl der Auflösungsverlust nach den Rechtsgrundsätzen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem der vorherigen Jahre feststand?
2. Zur Frage der aufwandswirksamen Abschreibung einer GmbH-Beteiligung bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 3 S 4; EStG § 17 Abs 4; InsO § 213
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 29.1.2019 (13 K 1070/17 E)

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