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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.08.2019
Aktenzeichen: V R 12/19 (V R 9/16)

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2015
Aktenzeichen: 2 K 261/13

Schlagzeile:

Margenbesteuerung bei der Überlassung von Ferienwohnungen

Schlagworte:

Ferienwohnung, Margenbesteuerung, Nebenleistung, Reiseveranstalter, Reisevermittler, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen unterliegt auch dann der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, wenn darüber hinaus lediglich als Nebenleistung einzustufende Leistungselemente erbracht werden (Anschluss an EuGH-Urteil Alpenchalets Resorts vom 19.12.2018 - C 552/17, EU:C:2018:1032).

2. Ob der Unternehmer eine Leistung in eigener Verantwortung übernimmt (Reiseveranstalter) oder eine fremde Leistung lediglich vermittelt (Reisevermittler), richtet sich im Rahmen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach dem Gesamtbild des Einzelfalls.

UStG § 25
MwStSystRL Art. 306 Abs. 1

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