Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 21.05.2019 |
Aktenzeichen: | 6 V 103/19 |
Schlagzeile: |
Anforderung an eine Leistungsbeschreibung für Waren im Niedrigpreissegment
Schlagworte: |
Aussetzung der Vollziehung, Ernstliche Zweifel, Gutglaubensschutz, Leistungsbeschreibung, Niedrigpreissegment, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Waren
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
1. Es bestehen ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO daran, welche Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG für Waren im Niedrigpreissegment zu stellen sind.
2. Ein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die in der Rechnung ausgewiesene Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich an den Unternehmer bewirkt worden ist. Ein Gutglaubensschutz besteht insoweit weder nach nationalem noch nach Unionsrecht.
§ 14 Abs 4 Nr 5 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, UStG VZ 2016, UStG VZ 2017