Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.08.2019 |
Aktenzeichen: | 3 K 123/18 |
Schlagzeile: |
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Enkelkind
Schlagworte: |
Enkelkind, Großeltern, Grundstück, Grundstücksschenkung, Kind, Schenkung, Schenkungsteuer, Testament, Weiterschenkung, Zuwendung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Überträgt ein Großelternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiter, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor.
2. Dass die Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen Testament der Großeltern vorgesehen ist, reicht für sich nicht aus, um eine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind zu begründen.
§ 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997