Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.08.2019 |
Aktenzeichen: | 6 K 53/19 |
Schlagzeile: |
Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastungen, Bankkonto, Beerdigung, Bestattung, Erstattung, Nachlass
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
1. Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastungen nur berücksichtigt werden, soweit die Aufwendungen nicht aus dem Nachlass bestritten werden können oder nicht durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind.
2. Es besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der formelle Inhaber eines Bankkontos auch der wirtschaftliche Verfügungsberechtigte ist.
Normen: EStG § 33
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.