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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.08.2019
Aktenzeichen: 6 K 53/19

Schlagzeile:

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastungen, Bankkonto, Beerdigung, Bestattung, Erstattung, Nachlass

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastungen nur berücksichtigt werden, soweit die Aufwendungen nicht aus dem Nachlass bestritten werden können oder nicht durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind.

2. Es besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der formelle Inhaber eines Bankkontos auch der wirtschaftliche Verfügungsberechtigte ist.

Normen: EStG § 33

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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