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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.12.2019
Aktenzeichen: VIII R 25/17

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.04.2016
Aktenzeichen: 6 K 3082/15

Schlagzeile:

Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit

Schlagworte:

Änderung, Billigkeit, Erlassverfahren, Grundlagenbescheid, Rechtsbehelfsverfahren, Sachliche Billigkeit, Steuerbescheid, Verfahrensrecht, Verfassungsmäßigkeit, Verzinsung, Zinssatz

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Erhebung von Nachforderungszinsen nach § 233a AO ist nicht allein deshalb sachlich unbillig, weil die Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheids erfolgt (Anschluss an BFH-Urteil vom 01.06.2016 - X R 66/14, BFH/NV 2016, 1668).

2. Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Zinshöhe sind vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung und nicht im Erlassverfahren geltend zu machen.

Norm:
AO § 233a

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