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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.01.2020
Aktenzeichen: 6 K 1384/18 G, F

Schlagzeile:

Erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer für Grundstücksunternehmen

Schlagworte:

Erweiterte Kürzung, Gewerbesteuer, Grundstücksunternehmen

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Betrieb von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im Jahr ist für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung der Gewerbesteuer für Grundstücksunternehmen schädlich.

Hinweis: Das FG Münster hat die erweiterte Kürzung nicht gewährt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet IV R 6/20.

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