Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.01.2020 |
Aktenzeichen: | 6 K 1384/18 G, F |
Schlagzeile: |
Erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer für Grundstücksunternehmen
Schlagworte: |
Erweiterte Kürzung, Gewerbesteuer, Grundstücksunternehmen
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Der Betrieb von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im Jahr ist für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung der Gewerbesteuer für Grundstücksunternehmen schädlich.
Hinweis: Das FG Münster hat die erweiterte Kürzung nicht gewährt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet IV R 6/20.