Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.01.2020 |
Aktenzeichen: | 9 K 182/19 |
Schlagzeile: |
Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines Freiwilligendienstes
Schlagworte: |
Freiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, FSJ, Kindergeld, Krankheit, Unterbrechung
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Die Grundsätze zum Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit können auf die krankheitsbedingte Unterbrechung eines Freiwilligendienstes übertragen werden.
Hinweis: Insoweit ist es auch unschädlich, wenn der Freiwilligendienst nach der Unterbrechung bei einem anderen Träger fortgesetzt wird.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet III R 15/20.