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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.01.2020
Aktenzeichen: 9 K 182/19

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines Freiwilligendienstes

Schlagworte:

Freiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, FSJ, Kindergeld, Krankheit, Unterbrechung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die Grundsätze zum Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit können auf die krankheitsbedingte Unterbrechung eines Freiwilligendienstes übertragen werden.

Hinweis: Insoweit ist es auch unschädlich, wenn der Freiwilligendienst nach der Unterbrechung bei einem anderen Träger fortgesetzt wird.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet III R 15/20.

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