Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2020
Aktenzeichen: II R 41/17

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2017
Aktenzeichen: 4 K 1641/15 Erb

Schlagzeile:

Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Grabpflege, Grabstätte, Nachlassverbindlichkeit, Pflegekosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist.

2. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grabpflegekosten für die Laufzeit des Grabnutzungsrechts. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Todes des Erblassers.

AO § 162 Abs. 1
BewG § 13 Abs. 1 Satz 1
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3, § 11, § 12 Abs. 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen