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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 29.04.2020
Aktenzeichen: XI B 113/19

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.10.2019
Aktenzeichen: 1 K 2693/17 U

Schlagzeile:

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen Versand über die Internetplattform Amazon

Schlagworte:

Amazon, elektronischer Marktplatz, fulfillment by amazon, Haftung, Lieferung, Marktplatz, Paneuropäischer Versand, Umsatzsteuer, Versand, Warenlieferung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon" (auch "fulfillment by amazon" bzw. "Paneuropäischer Versand durch Amazon"), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird.

UStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 6, § 3c

Bitte beachten: Nach § 25e UStG i.d.F. des sog. Jahressteuergesetzes 2018 werden seit 01.01.2019 zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden ist, unter den in § 25e UStG genannten weiteren Voraussetzungen in Haftung genommen.

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