Quelle: |
Finanzgericht Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.06.2020 |
Aktenzeichen: | 10 K 10264/15 |
Schlagzeile: |
Abnahme von Jägerprüfungen durch einen Jagdverein als begünstigter Zweckbetrieb
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Gemeinnützigkeit, Jagd, Jagdverein, Jägerprüfung, Satzung, Unmittelbarkeit, Verein, Vereinszweck, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht nur dann ein begünstigter Zweckbetrieb, wenn die Körperschaft diesen zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unbedingt und unmittelbar benötigt.
Hinweis: Das FG Berlin-Brandenburg hat im Streitfall einen Zweckbetrieb angenommen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: V R 26/20.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren V R 26/20
Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2021
AO § 57 ; AO § 65 Nr 1 ; AO § 65 Nr 2
1. Kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur dann als begünstigter Zweckbetrieb i.S. von § 65 AO angesehen werden, wenn die Körperschaft den Zweckbetrieb zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unbedingt und unmittelbar benötigt?
2. Stellt die Durchführung und Abnahme von Jägerprüfungen durch einen gemeinnützigen Verein, zu dessen Vereinszweck u.a. Naturschutz und Landschaftspflege durch Hege und Pflege von Wild gehört, einen Zweckbetrieb dar?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 18.06.2020 (10 K 10264/15)