Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.09.2020 |
Aktenzeichen: | IV R 14/18 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.04.2018 |
Aktenzeichen: | 15 K 1187/17 F |
Schlagzeile: |
Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeranteils und zeitgleicher Veräußerung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens an Dritte
Schlagworte: |
Ausgliederung, Ausscheiden, Betriebsaufspaltung, Buchwertfortführung, Gesellschafter, Klagebefugnis, Mitunternehmeranteil, Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven, Unentgeltliche Übertragung, Veräußerung, Vorweggenommene Erbfolge
Wichtig für: |
Personengesellschaften, Steuerberater
Kurzkommentar: |
§ 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens der verbliebene Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird.
Hinweis:
Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen.
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
EStG § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1, Abs. 5, § 16 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 1, 3, 5, § 60 Abs. 3, § 123 Abs. 1 Satz 2
Tenor:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.04.2018 - 15 K 1187/17 F aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.