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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.12.2020
Aktenzeichen: 15 K 1494/18 U

Schlagzeile:

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übernahme des bisherigen Unternehmers als Arbeitnehmer

Schlagworte:

Geschäftsveräußerung im Ganzen, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen ist auch dann möglich, wenn der Verkäufer mit seinem Know-how die Tätigkeit beim Erwerber im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit fortführt.

Hinweis: Nach Ansicht des FG Münster ist die Übernahme als Arbeitnehmer ohne Bedeutung.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: XI R 3/21.

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