Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.07.2020 |
Aktenzeichen: | 1 K 10038/15 |
Schlagzeile: |
Ausfall von Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Tonnagebesteuerung
Schlagworte: |
Ausfall, Betriebsaufgabe, Gesellschafterdarlehen, Kommanditist, Liquidation, Sonderbetriebsausgaben, Stille Beteiligung, Tonnagebesteuerung, Typisch stille Beteiligung, Verlust, Vermögenslosigkeit
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Fällt die Forderung eines Kommanditisten aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer typisch stillen Beteiligung wegen Vermögenslosigkeit der KG aus, so ist der entstehende Verlust im Rahmen der Tonnagebesteuerung mit dem pauschal nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abgegolten.
§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 5a Abs 1 EStG, § 5a Abs 5 EStG
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet IV R 20/20.