Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.12.2020 |
Aktenzeichen: | IV R 16/18 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.05.2018 |
Aktenzeichen: | 3 K 74/18 |
Schlagzeile: |
Investitionsabzugsbetrag für Maschinenwerkzeuge bei Auftragsproduktion
Schlagworte: |
Auftragsproduktion, Betriebsstätte, Investitionsabzugsbetrag, Personengesellschaft, Subunternehmer, Verbleiben, Werkzeug
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Ein Wirtschaftsgut des Investors wird auch dann noch i.S. des § 7g EStG in einer Betriebsstätte des Betriebs des Investors ausschließlich betrieblich genutzt, wenn es in dem Betrieb eines Anderen ausschließlich als Werkzeug zur Herstellung von durch den Investor in Auftrag gegebenen Teilen eingesetzt und in der restlichen Zeit dort für den Investor lediglich verwahrt wird.
Norm:
EStG § 7g
Tenor:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.05.2018 - 3 K 74/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.