Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.03.2021 |
Aktenzeichen: | 5 K 2442/17 |
Schlagzeile: |
Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Schlagworte: |
Earn-Out-Klausel, Kaufpreis, Mitunternehmeranteil, Nachträgliche Betriebseinnahme, rückwirkendes Ereignis, Rückwirkung, Veräußerungsgewinn, Zufluss
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
In den Fällen gewinn- oder umsatzabhängiger Kaufpreisforderungen ist keine stichtagsbezogene Ermittlung des Veräußerungsgewinn auf den Veräußerungszeitpunkt vorzunehmen. Die Kaufpreiszahlungen unterliegen erst im Veranlagungszeitraum des Zuflusses der Besteuerung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren IV R 9/21
Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2021
AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 16 Abs 2 ; EStG § 24 Nr 2
Handelt es sich bei der im Streitfall im Rahmen einer sog. "Earn-Out-Klausel" getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 30.03.2021 (5 K 2442/17)