Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.12.2020
Aktenzeichen: X R 31/19

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2019
Aktenzeichen: 3 K 74/19

Schlagzeile:

Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

Schlagworte:

Beitragserstattung, Beitragsrückerstattung, Bonus, Gesundheitsaufwand, Gesundheitsaufwendungen, Krankenkassenbeitrag, Krankenversicherung, Krankheitskosten, Kürzung, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. A EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 01.06.2016 - X R 17/15, BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 24, 27, 33, sowie vom 06.05.2020 - X R 16/18, BFHE 269, 43, BFH/NV 2020, 1144, Rz 22 ff.).

2. Der mit den Bonuszahlungen einhergehende teilweise Verlust eines Erstattungsanspruchs für Gesundheitsaufwendungen berührt nicht die für § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG maßgebliche Beitragsebene.

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. A

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 23.05.2019 - 3 K 74/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen