Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.04.2021 |
Aktenzeichen: | IV R 32/18 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.09.2018 |
Aktenzeichen: | 10 K 174/16 |
Schlagzeile: |
Keine erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bei Betreuung fremder gemischt genutzter Gebäude
Schlagworte: |
Ausschließlichkeit, Erweiterte Kürzung, gemischt genutzte Gebäude, Gewerbesteuer, Grundbesitzverwaltung, Grundstücksunternehmen, Wohngebäude, Wohnungsbauten
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Gebäude werden nicht erfasst.
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Tenor:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.09.2018 - 10 K 174/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.