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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.07.2020
Aktenzeichen: 2 K 228/19

Schlagzeile:

Ausgleichsentschädigung für die Aufgabe eines Wohnrechts als nachträgliche Anschaffungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Schlagworte:

Ablösung, Abschreibung, Anschaffungskosten, Aufgabe, Ausgleichsentschädigung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Vermietung, Wohnrecht

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Eine Ausgleichsentschädigung für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts und die im Zusammenhang mit der Vertragsschließung angefallenen Notarkosten sind als nachträgliche Anschaffungskosten nur im Rahmen der Absetzung für Abnutzung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG zu berücksichtigen.

§ 21 Abs 1 EStG 2009, § 7 Abs 4 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 255 HGB, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2009, EStG VZ 2017, Art 3 GG

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren IX R 9/21
Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2021
BGB § 1093 ; EStG § 7 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 ; EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 ; HGB § 255 Abs 1 S 2
Ist eine Zahlung des Erben an die Wohnungsrechtberechtigte zur Ablösung eines bestehenden Wohnrechts als sofort abzugsfähige Werbungskosten oder als nachträgliche Anschaffungskosten nur im Rahmen der AfA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 02.07.2020 (2 K 228/19)

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