Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.04.2020 |
Aktenzeichen: | VI R 50/17 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.10.2017 |
Aktenzeichen: | 3 K 3130/17 |
Schlagzeile: |
Keine begünstigte Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen Straße
Schlagworte: |
Erschließung, Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird.
EStG § 35a Abs. 3 Satz 1, § 35a Abs. 4 Satz 1, § 35a Abs. 5 Satz 2
Hinweis: Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.