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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.04.2020
Aktenzeichen: VI R 50/17

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.10.2017
Aktenzeichen: 3 K 3130/17

Schlagzeile:

Keine begünstigte Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen Straße

Schlagworte:

Erschließung, Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird.

EStG § 35a Abs. 3 Satz 1, § 35a Abs. 4 Satz 1, § 35a Abs. 5 Satz 2

Hinweis: Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.

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