Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.06.2021
Aktenzeichen: VI R 16/19

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2019
Aktenzeichen: 5 K 864/17

Schlagzeile:

Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG

Schlagworte:

Arbeitslohn, Grundlohn, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, Steuerfreiheit, Theaterbetriebszulage

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gemäß § 3b EStG steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach § 3b EStG erforderliche Trennung von Grundlohn und Zuschlägen wird hierdurch nicht aufgehoben (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17.06.2010 - VI R 50/09, BFHE 230, 150, BStBl II 2011, 43).

2. Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG setzt nicht voraus, dass der Bruttolohn in Abhängigkeit von den zu begünstigten Zeiten geleisteten Tätigkeiten variabel ausgestaltet sein muss.

EStG § 3b Abs. 1, § 3b Abs. 2 Satz 1, § 39b

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26.02.2019 - 5 K 864/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen