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Quelle:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.03.2021
Aktenzeichen: 12 K 12180/18

Schlagzeile:

Kosten einer qualifizierten baufachlichen Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten

Schlagworte:

Baubetreuung, Darlehen, Einkünfte ausVermietung und Verpachtung, Finanzierung, Herstellung, Herstellungskosten, Sofort abzugsfähige Werbungskosten, Vermietung, Werbungskosten, Zuordnung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Die Kosten einer qualifizierten baufachlichen Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie sSind als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren, wenn die finanzierende Bank diese Leistung bei der Darlehensvergabe fordert.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren IX R 8/21
Aufnahme in die Datenbank am 18.06.2021
EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 ; HGB § 255 Abs 2
Zur Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Kosten einer qualifizierten baufachlichen Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten zu qualifizieren sind, wenn die finanzierende Bank diese Leistung bei der Darlehensvergabe fordert.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 04.03.2021 (12 K 12180/18)

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