Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.09.2021 |
Aktenzeichen: | IV R 7/18 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.01.2018 |
Aktenzeichen: | 8 K 2233/15 |
Schlagzeile: |
Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft
Schlagworte: |
Beherrschungsidentität, Betriebsaufspaltung, Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Mittelbare Beteiligung, Personelle Verpflechtung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, Satz 5 Nr. 1
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
Tenor:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.01.2018 - 8 K 2233/15 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.