Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.01.2022 |
Aktenzeichen: | 9 K 165/20 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Behandlung von Beiträgen zu einer Sportinvaliditätsversicherung eines Berufssportlers
Schlagworte: |
Berufssportler, Sportinvaliditätsversicherung, Versicherungsbeitrag, Werbungskosten
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Beiträge eines Berufssportlers zu einer Sportinvaliditätsversicherung, mit welcher Einnahmeausfälle abgesichert werde sollen, ohne dass eine Unterscheidung getroffen wird, ob die krankheits- oder unfallbedingte Unfähigkeit die sportliche Tätigkeit dauerhaft oder vorrübergehend auszuüben unmittelbar auf ein mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen ist oder durch einen Unfall im privaten Bereich bzw. eine dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnende Erkrankung ausgelöst wurde, sind keine Werbungskosten.
Revision zugelassen.