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Quelle:

Thüringer Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.10.2021
Aktenzeichen: 1 K 655/17

Schlagzeile:

Von zertifizierten Trainern durchgeführte Gesundheitstage als steuerfreier Arbeitslohn

Schlagworte:

Arbeitslohn, Gesundheitsförderung, Nebenleistung, Reisekosten, Steuerfreiheit, Unterbringung, Verpflegung, Zertifikat

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern angebotene, mit auswärtiger Unterbringung verbundene, von zertifizierten Trainern durchgeführte sog. Gesundheitstage sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VI R 24/21
Aufnahme in die Datenbank am 18.02.2022
EStG § 3 Nr 34 ; EStG § 19
Zählen zu den von § 3 Nr. 34 EStG a.F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 14.10.2021 (1 K 655/17)

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