Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.10.2021 |
Aktenzeichen: | 1 K 655/17 |
Schlagzeile: |
Von zertifizierten Trainern durchgeführte Gesundheitstage als steuerfreier Arbeitslohn
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Gesundheitsförderung, Nebenleistung, Reisekosten, Steuerfreiheit, Unterbringung, Verpflegung, Zertifikat
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern angebotene, mit auswärtiger Unterbringung verbundene, von zertifizierten Trainern durchgeführte sog. Gesundheitstage sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren VI R 24/21
Aufnahme in die Datenbank am 18.02.2022
EStG § 3 Nr 34 ; EStG § 19
Zählen zu den von § 3 Nr. 34 EStG a.F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 14.10.2021 (1 K 655/17)