Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.2022
Aktenzeichen: V R 25/21

Vorinstanz:

FG Saarland
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.07.2021
Aktenzeichen: 1 K 1034/21

Schlagzeile:

Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Dienstwagen, Entgelt, Fahrzeugüberlassung, Firmenwagen, Mindestbemessungsgrundlage, Ort, Tausch, Tauschähnlicher Umsatz, Überlassung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken und der (teilweisen) Arbeitsleistung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Fahrzeugüberlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt Saarbrücken vom 20.01.2021 - C-288/19, EU:C:2021:32).

MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 12 Satz 2, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3, § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5

Tenor.

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 29.07.2021 - 1 K 1034/21 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen