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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 29.11.2022
Aktenzeichen: XI R 11/21

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.03.2021
Aktenzeichen: 4 K 62/19

Schlagzeile:

Übertragung eines vor dem 01.01.2019 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Schlagworte:

Anzahlung, Dienstleistung, Guthabenkarte, Gutschein, Leistungskette, Steuerentstehung, Umsatzsteuer, Ware

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Guthabenkarten über näher bezeichnete und im Inland zu erbringende Leistungen konnten wie eine Ware gehandelt werden und führten jedenfalls vor Inkrafttreten der § 3 Abs. 13 ff. UStG über die Anzahlungsbesteuerung zu einer Steuerentstehung.

Normen:

UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. A Satz 4, § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 3
MwStSystRL Art. 65

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.03.2021 - 4 K 62/19 wegen Umsatzsteuer 2017 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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