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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.12.2022
Aktenzeichen: 4 K 209/20

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Schlagworte:

Säumniszuschläge, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Höhe der Säumniszuschläge ist nicht verfassungswidrig.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig.

Revision zugelassen.

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