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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.12.2022
Aktenzeichen: VI R 44/20

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.10.2020
Aktenzeichen: 8 K 611/19

Schlagzeile:

Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Dienstwagens

Schlagworte:

1 %-Regelung, Dienstwagen, Ein-Prozent-Regelung, Fahrtenbuch, Fahrtenbuchmethode, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil, Nachweis, Privatnutzung, Schätzung, Treibstoffverbrauch

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen (hier: Treibstoffkosten) schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.

Normen:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1, § 38 Abs. 3 Satz 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 42d Abs. 1 Nr. 1

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 16.10.2020 - 8 K 611/19 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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