Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.01.2023
Aktenzeichen: VI R 41/20

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.09.2020
Aktenzeichen: 14 K 3796/13 E,F

Schlagzeile:

Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung

Schlagworte:

Ausbildung, Berufsausbildung, Pilot, Rettungsdienst, Rettungshelfer, Werbungskosten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine Berufsausbildung i.S. von § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG. Die
Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind daher als (vorweggenommene)
Werbungskosten abziehbar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 28.02.2013 - VI R 6/12, BFHE 240, 352,
BStBl II 2015, 180).

Normen:

EStG § 9 Abs 6, § 52 Abs 23d S 5,

Tenor:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.09.2020 - 14 K 3796/13 E,F aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen