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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2023
Aktenzeichen: I R 24/20

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.05.2020
Aktenzeichen: 10 K 3041/19

Schlagzeile:

Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft

Schlagworte:

Bilanzierung, Selbständiges Wirtschaftsgut, Verdeckte Einlage, Wertpapierdarlehen, Wertpapiergeschäft, Wirtschaftliches Eigentum, Zinsen

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage.

Normen:

KStG § 8 Abs. 1
EStG § 6 Abs. 6 Satz 2

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.05.2020 - 10 K 3041/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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