Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2023
Aktenzeichen: I R 50/19

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.09.2019
Aktenzeichen: 7 K 2605/17

Schlagzeile:

Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden

Schlagworte:

Beteiligung, Beteiligungsschwelle, Schachtelbeteiligung, Streubesitzdividende, Wirtschaftliches Eigentum

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sogenannte Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug.

Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen.

KStG § 8b Abs. 4 Satz 1
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

Tenor.

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 11.09.2019 - 7 K 2605/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen