Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 28.08.2023
Aktenzeichen: V B 44/22

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.03.2022
Aktenzeichen: 6 K 893/19

Schlagzeile:

Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

Schlagworte:

Bruchteilsgemeinschaft, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2018 V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 V R 1/18, BFHE 270, 146).

Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden.

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1
MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. A und c, Art. 9 Abs. 1
FGO § 116 Abs. 6, § 119 Nr. 6
BGB § 741

Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21.03.2022 - 6 K 893/19 aufgehoben.

Die Sache wird an das Hessische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen