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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.05.2023
Aktenzeichen: V R 28/20

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2019
Aktenzeichen: 6 K 94/16

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung

Schlagworte:

Eingliederung, Geschäftsbeziehung, Organgesellschaft, Organschaft, Umsatzsteuer, wirtschaftliche Eingliederung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.

Normen:

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
MwStSystRL Art. 11

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05.09.2019 - 6 K 94/16 aufgehoben.

Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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