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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 22.06.2023
Aktenzeichen: 3 K 105/22

Schlagzeile:

Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastungen, Betriebsausgaben, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Insolvenzverwaltergebühr, Vergütung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Vergütung des Insolvenzverwalters stellt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 b) InsVV nicht vorliegen, keine Betriebsausgabe dar.

2. Die Insolvenzverwaltergebühren sind mangels Außergewöhnlichkeit auch nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 15/23.

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