Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 22.06.2023 |
Aktenzeichen: | 3 K 105/22 |
Schlagzeile: |
Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastungen, Betriebsausgaben, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Insolvenzverwaltergebühr, Vergütung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Vergütung des Insolvenzverwalters stellt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 b) InsVV nicht vorliegen, keine Betriebsausgabe dar.
2. Die Insolvenzverwaltergebühren sind mangels Außergewöhnlichkeit auch nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 15/23.