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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.2022
Aktenzeichen: 3 K 175/22

Schlagzeile:

Nutzung des besonderen Anwaltspostfachs

Schlagworte:

Anwaltspostfach, beA, Rechtsanwalt, Steuerberater, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Rechtsanwälte, die sich mit Steuerberatern zu einer Steuerberatungsgesellschft mbH zusammengeschlossen haben, unterlagen bereits am dem 1. Januar 2022 der Nutzungspflicht hinsichtlich ihres bestehenden besonderen Anwaltspostfaches (beA).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet XI R 39/22.

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