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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.04.2023 |
| Aktenzeichen: | 2 K 172/19 |
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Schlagzeile: |
Kein Datenzugriff des Außenprüfers auf Journal mit allen E-Mails
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Schlagworte: |
Auskunftsverlangen, Außenprüfung, Betriebsprüfung, Datenzugriff, E-Mail, Gesamtjournal, Journal
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Wichtig f�r: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Im Rahmen einer Außenprüfung besteht kein Anspruch des Prüfers auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, das Informationen zu jeder einzelnen empfangen bzw. versandten E-Mail enthält.
Hinweis: Laut FG Hamburg ist das pauschale Auskunftsverlangen rechtswidrig.
AO § 119, § 147 Abs. 6, § 200; HGB § 257, § 343
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet:
BFH-Az: XI R 15/23

