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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.04.2023
Aktenzeichen: 2 K 172/19

Schlagzeile:

Kein Datenzugriff des Außenprüfers auf Journal mit allen E-Mails

Schlagworte:

Auskunftsverlangen, Außenprüfung, Betriebsprüfung, Datenzugriff, E-Mail, Gesamtjournal, Journal

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Im Rahmen einer Außenprüfung besteht kein Anspruch des Prüfers auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, das Informationen zu jeder einzelnen empfangen bzw. versandten E-Mail enthält.

Hinweis: Laut FG Hamburg ist das pauschale Auskunftsverlangen rechtswidrig.

AO § 119, § 147 Abs. 6, § 200; HGB § 257, § 343

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet:
BFH-Az: XI R 15/23

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