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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2023
Aktenzeichen: 2 K 696/19 E

Schlagzeile:

Besteuerung von Umtausch-Schuldverschreibungen mit Barzuzahlung

Schlagworte:

Barzuzahlung, Kapitaleinkünfte, Schuldverschreibung, Umtausch-Schuldverschreibung, Wertpapier

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

§ 20 Abs. 4a Satz 3 ist nicht anzuwenden, wenn neben einer Lieferung von Wertpapieren eine Barzahlung erfolgt, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt.

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