Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.11.2023 |
Aktenzeichen: | 2 K 696/19 E |
Schlagzeile: |
Besteuerung von Umtausch-Schuldverschreibungen mit Barzuzahlung
Schlagworte: |
Barzuzahlung, Kapitaleinkünfte, Schuldverschreibung, Umtausch-Schuldverschreibung, Wertpapier
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
§ 20 Abs. 4a Satz 3 ist nicht anzuwenden, wenn neben einer Lieferung von Wertpapieren eine Barzahlung erfolgt, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt.