Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.10.2023 |
Aktenzeichen: | 5 K 1287/20 U |
Schlagzeile: |
Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt“
Schlagworte: |
Bank, Bezahlsystem, paydirekt, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Urteil des FG Münster ist ergangen zum Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt“.