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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2024
Aktenzeichen: 8 K 2393/21 GrE

Schlagzeile:

Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder Nr. 7 GrEStG

Schlagworte:

Grunderwerbsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Das Urteil des FG Münster befasst sich mit der Frage: Setzt das bei Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder Nr. 7 GrEStG erforderliche ungeschriebene Tatbestandsmerkmal „Verwertung des Kaufangebots zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen“ einen unmittelbar finanziellen (monetären) Vorteil voraus?

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