Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.06.2022 |
Aktenzeichen: | 8 K 45/19 H |
Schlagzeile: |
Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Steuerrückstände
Schlagworte: |
Haftung, Haftungsschuldner, schutzwürdiges Vertrauen, Steuerrückstand
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Ein schutzwürdiges Vertrauen steht einer erneuten Haftungsinanspruchnahme nach erfolgter Rücknahme des ersten Haftungsbescheides im Einzelfall nicht entgegen.